Allgemeine Geschäftsbedingungen

Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH

I. Geltungsbereich: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH (nachfolgend „Theater“) und ihren Besucherinnen und Besuchern (nachfolgend „Besucher“).

II. Wissenswertes: Das Theater informiert darüber hinaus insbesondere in seinen Spielzeitbroschüren sowie unter www.theater-kr-mg.de über alles Wissenswerte, etwa den Spielplan, die Besetzung, den Ticketverkauf, die Ticketpreise, über Ermäßigungen, Abonnements, Vorverkaufszeiträume, über Park- und Anreisemöglichkeiten sowie über weitere Serviceleistungen.     

III. Allgemeine Bedingungen

1. Ticketkauf: Tickets können an der Tages- und Abendkasse, über die Homepage des Theaters, über das Ticketportal CTS EVENTIM Solutions GmbH und über Verkaufsstellen, die CTS EVENTIM Solutions GmbH angebunden sind, gekauft werden. Tickets sind auszuhändigen, sobald die Zahlung erfolgt ist. Auf Wunsch können Tickets zur Abholung hinterlegt oder versandt werden. Hinterlegte Tickets sind bis spätestens 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung an der Abendkasse abzuholen. Sollen Tickets versendet werden, ist das Theater berechtigt, eine Kostenpauschale zu erheben. Tickets dürfen ohne vorherige Zustimmung des Theaters nicht weiterveräußert werden.

2. Rücknahme/Umtausch: Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Insbesondere begründen Änderungen der Besetzung oder der Anfangszeiten keinen Anspruch auf Rücknahme. Auch besteht kein Anspruch auf Umtausch eines Tickets.  

3. Reservierung: Reservierte Tickets sind innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen. Andernfalls verfällt die Reservierung. Werden Tickets weniger als fünf Tage vor der Vorstellung reserviert, ist eine gesonderte Absprache zu treffen.

4. Ermäßigung: Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Ticketkauf sowie beim Einlass nachzuweisen. Ermäßigte Tickets können nur auf aus gleichen Gründen ermäßigungsberechtigte Personen übertragen werden.   

5. Wertgutscheine/ Geschenkgutscheine: Wertgutscheine sind in dem Kalenderjahr gültig, in dem sie erworben werden zzgl. in den drei darauffolgenden Kalenderjahren. Anschließend verfallen sie.

6. Ticketverlust: Bei Verlust eines Tickets wird ein Ersatzticket gegen eine Kostenpauschale lt. Preistabelle nur ausgestellt, soweit der Besucher nachweist oder glaubhaft macht, welches Ticket er erworben hat. Werden für denselben Platz sowohl das Originalticket als auch das Ersatzticket vorgelegt, hat der Besitzer des Originaltickets Vorrang. Das Theater ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob der Besitzer das Originalticket rechtmäßig besitzt. Der Besitzer eines Ersatztickets hat auch keinen Anspruch auf Zuteilung eines anderen Platzes.

7. Verspätung: Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Nacheinlass nach Beginn einer Veranstaltung. Trifft ein Besucher erst nach Beginn der Veranstaltung ein, kann er mit Rücksicht auf die anderen Besucher und auf die Arbeit der Künstler nur in Abhängigkeit der Entscheidung und nur unter Führung des Servicepersonals den Zuschauerraum betreten und einen zugewiesenen Platz einnehmen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die gekaufte Platzkategorie.

8. Abbruch einer Veranstaltung: Wird eine Vorstellung aus anderen Gründen als aufgrund höherer Gewalt in der ersten Vorstellungshälfte abgebrochen, werden die Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen oder für andere Veranstaltungen eingetauscht. Der Erstattungsanspruch verfällt, wenn er nicht spätestens 14 Tage nach dem Abbruch der Veranstaltung durch Vorlage des Tickets geltend gemacht wird.

9. Ausfall einer Veranstaltung: Der Ausfall einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt begründet keinen Ersatzanspruch. Fällt eine Veranstaltung aus anderen Gründen als aufgrund höherer Gewalt aus, werden die Tickets gegen Tickets für eine andere Veranstaltung derselben Produktion umgetauscht. Ist das nicht möglich, wird der Eintrittspreis erstattet.

10. Sitzplatz: Ein Sitzplatzwechsel ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Theaters möglich. Soweit ausnahmsweise ein erworbener Sitzplatz aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen sollte, wird dem Besucher ein adäquater Ersatzplatz zugewiesen.

11. Bild- und Tonaufzeichnungen: Bild- und Tonaufzeichnungen während der Veranstaltung sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen.

12. Hausrecht: Das Theater übt in seinen Spielstätten das Hausrecht aus. Es ist daher berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen.

13. Haftung: Grundsätzlich haften das Theater sowie seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

14. Garderobe: Jacken, Mäntel und ähnliche Garderobenstücke sowie Rucksäcke, größere Taschen und Schirme sind an der Garderobe abzugeben. Mit Ausnahme der Sinfoniekonzerte in der Kaiser-Friedrich-Halle in Mönchengladbach ist die Garderobengebühr im Eintrittspreis enthalten. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung einer Berechtigung zurückgegeben. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Theater die Haftung für eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht bis zu einer Haftungsgrenze von 1.500,00 EUR pro Person. Die Haftung ist beschränkt auf den Zeitwert des Garderobenstückes. Von der Haftung ausgenommen sind Wertsachen aller Art.

15. Datenschutz: Hinsichtlich der Erhebung personenbezogener Daten gewährleistet das Theater den Schutz persönlicher Daten sowie seine Informationspflichten gemäß den Artikeln 13, 14 DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung):

Informationen unter: https://theater-kr-mg.de/datenschutz/

16. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Das Theater ist weder bereit, noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

IV. Besondere Bedingungen für Abonnements: Ergänzend zu den vorstehenden allgemeinen Bedingungen gelten für Abonnements die nachfolgenden besonderen Bedingungen.  

1. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung: Abonnements gelten für die Spielzeit, für die sie erworben werden. Sie können bis zum 31. Mai einer jeden Spielzeit schriftlich durch eigenhändige Unterschrift gekündigt werden. Nicht gekündigte Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit.

2. Übertragbarkeit: Abonnements sind übertragbar. Ermäßigte Abonnements allerdings nur auf aus gleichen Gründen ermäßigungsberechtigte Personen. Wird die Differenz zum Vollpreis gezahlt, kann die Übertragung auch auf nicht ermäßigungsberechtige Personen erfolgen.

3. Umtausch: Abonnenten mit Theaterabonnements von 10 Veranstaltungen und Konzertabonnenten können viermal je Spielzeit einen Termin gegen einen anderen tauschen. Theaterabonnenten mit weniger Veranstaltungen können zweimal pro Spielzeit tauschen. Premieren-Abonnenten können alle Veranstaltungstermine tauschen. Der Umtausch muss der Theaterkasse bis spätestens 12:00 Uhr des Veranstaltungstages bekannt gegeben werden. Pro Umtausch und je Ticket ist eine Umtauschgebühr lt. Preistabelle zu zahlen.

4. Umtauschschein: Bei einem Umtausch wird ein Umtauschschein erstellt. Umtauschscheine können nicht für Sonderveranstaltungen und nur für eine Veranstaltung der gleichen Preisstufe eingesetzt werden. Barauszahlungen in Höhe des Wertes des Umtauschscheins erfolgen nicht. Werden die Umtauschscheine nicht bis spätestens zum 31. Oktober der folgenden Spielzeit für eine Veranstaltung innerhalb der neuen Spielzeit eingesetzt, verfallen sie.

V. Inkrafttreten: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen treten in der Spielzeit 2025/2026 in Kraft. Sie sind auch im Internet unter www.theater-kr-mg.de veröffentlicht und liegen ferner in den Verkaufsstellen aus.

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