1. Allgemeines

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nachfolgende weitere Informationen, insbesondere über den Ticketverkauf, die Ticketpreise, über Ermäßigungen, Abonnements, Vorverkaufszeiträume, über Park- und Anreisemöglichkeiten sowie über weitere Serviceleistungen gegeben.

2. Preise, Ermäßigungen, Rücknahme und Umtausch, Ticketverlust, Programmänderungen, Verspätungen, Zahlung / Zahlungsverzug

2.1 Ticketpreise / Ermäßigungen

Die Höhe der Ticketpreise, Preiskategorien, Preisstufen sowie Voraussetzungen und Höhe von Ermäßigungen ergeben sich aus den jeweils aktuellen Preistabellen (Anhang Nr. 1).

Anspruch auf ermäßigte Tickets besteht nur, sofern die jeweilige Ermäßigungsberechtigung des Besuchers noch am Veranstaltungstag besteht. Der Berechtigungsnachweis ist beim Einlass zur Veranstaltung gegenüber dem Einlasspersonal zu erbringen. Wird der Nachweis nicht erbracht, besteht ein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung nur, wenn der Differenzbetrag zum vollen Ticketpreis entrichtet wird. Wird der Differenzbetrag nicht gezahlt und die Ermäßigungsberechtigung nicht erbracht, sind die Rücknahme der Tickets und die Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen. Ermäßigte Tickets sind nur auf aus gleichen Gründen ermäßigungsberechtigte Personen übertragbar. Die Kombination von Standardermäßigungen (z. B. Studentenrabatt, Ermäßigung für Behinderte) ist ausgeschlossen.

Folgende Personen sind ermäßigungsberechtigt:
– Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler und Studenten unter 27 Jahren
–  Arbeitssuchende (nur Einzeltickets, keine Abonnements)
–  Schwerbehinderte mit einer Schwerbehinderung ab 70%. Schwerbehinderte, die auf fremde Hilfe angewiesen sind (Vermerk B im Behindertenausweis), erhalten für ihre Begleitperson eine Freikarte. Die Anmeldung der Begleitperson hat mit dem Erwerb des Tickets zu erfolgen.
– Inhaber des Krefeld-Passes und des Mönchengladbach-Ausweises

Für Sonderveranstaltungen (Theaterball), in Preisstufe 9 eingruppierte Produktionen, Kindermärchen, Kinderkonzerte, Puppentheater, Foyer-Veranstaltungen (Matineen/Soireen) sowie Theater Extra werden keine Ermäßigungen gewährt.

Schüler, Studenten, Auszubildende und Freiwillige (Bundesfreiwilligendienst / Freiwilliges Soziales Jahr) unter 27 Jahren erhalten ab 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung an der Abendkasse „Last-Minute-Tickets“ zum Preis lt. Preistabelle (Anhang Nr. 1), solange der Vorrat reicht. Hiervon ausgenommen sind Sonderveranstaltungen.

Mit verschiedenen Firmen, Institutionen und Vereinen wurden besondere Ermäßigungsberechtigungen vereinbart. Die Voraussetzungen und Höhe der Ermäßigung sind in den jeweiligen Sonderverträgen vereinbart. Mitarbeitern anderer Theater kann eine Ermäßigung (Gebührenkarte lt. Preistabelle Anhang Nr. 1) gewährt werden.

2.2 Rücknahme und Umtausch von Tickets

Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Insbesondere begründen Änderungen der Besetzung oder der Anfangszeiten keinen Anspruch auf Rücknahme. Auch besteht kein Anspruch auf Umtausch eines Tickets.

2.3 Ticketverlust / Sitzplatzwechsel

Bei Verlust eines Tickets wird ein Ersatzticket gegen eine Kostenpauschale lt. Preistabelle nur ausgestellt, wenn der Besucher nachweist oder glaubhaft macht, welches Ticket er erworben hat. Werden für denselben Platz sowohl das Originalticket als auch das Ersatzticket vorgelegt, hat der Besitzer des Originaltickets Vorrang. Das Theater ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob der Besitzer das Originalticket rechtmäßig besitzt. Der Besitzer eines Ersatztickets hat auch keinen Anspruch auf Zuteilung eines anderen Platzes. Eine Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises bei Verlust ist ausgeschlossen.

Ein Sitzplatzwechsel ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Theaters möglich. Soweit ausnahmsweise ein erworbener Sitzplatz aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen sollte, wird dem Besucher ein adäquater Ersatzplatz zugewiesen. Dies bedeutet keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Ticketpreises bzw. auf eine Vertragskündigung.

2.4 Verlegung, Änderung, Abbruch und Ausfall von Veranstaltungen

Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten.

Wird eine Vorstellung aus anderen Gründen als aufgrund höherer Gewalt in der ersten Vorstellungshälfte abgebrochen, werden die Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen oder für andere Veranstaltungen eingetauscht. Der Erstattungsanspruch verfällt, wenn er nicht spätestens 14 Tage nach dem Abbruch der Veranstaltung durch Vorlage des Tickets geltend gemacht wird.

Der Ausfall einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt begründet keinen Ersatzanspruch. Fällt eine Veranstaltung aus anderen Gründen als aufgrund höherer Gewalt aus, werden die Tickets gegen Tickets für eine andere Veranstaltung derselben Produktion umgetauscht. Ist das nicht möglich, wird der Eintrittspreis erstattet.

Begleitende Aufwendungen wie Fahrtkosten für die Anfahrt, Hotelkosten, sonstige Nebenkosten werden nicht erstattet.

Tickets, die über einen externen Ticketanbieter bzw. eine Vorverkaufsstelle erworben wurden, können i. d. R. nur über diesen Anbieter bzw. diese Vorverkaufsstelle erstattet werden.

2.5 Verspätung des Besuchers

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Nacheinlass nach Beginn einer Veranstaltung. Trifft ein Besucher erst nach Beginn der Veranstaltung ein, kann er mit Rücksicht auf die anderen Besucher und auf die Arbeit der Künstler nur in Abhängigkeit der Entscheidung und nur unter Führung des Servicepersonals den Zuschauerraum betreten und einen zugewiesenen Platz einnehmen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die gekaufte Platzkategorie.

3.Tagestickets, Erwerb und Reservierungen, Fälligkeit und Zahlung

3.1 Ticketerwerb

Mit der Bestellung eines Tickets durch den Besucher kommt ein Vertrag mit dem Theater zustande. Der Besucher erwirbt die Tickets in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Ein Weiterverkauf der Tickets zu einem höheren als dem vom Theater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. 

Zusätzliche Gebühren gewerblicher Wiederverkäufer sind als solche gesondert auszuweisen. Bei Zuwiderhandlung kann das Theater den Mehrerlös heraus verlangen. 

Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf bedarf einer gesonderten, schriftlichen Genehmigung des Theaters.

Tickets können an der Tages- und Abendkasse, schriftlich, telefonisch oder über die Homepage des Theaters (Online-Shop), über das Ticketportal CTS EVENTIM Solutions GmbH (im folgenden Internet-Portal), und über Vorverkaufsstellen, die CTS EVENTIM Solutions GmbH angebunden sind, erworben werden.

Tickets sind auszuhändigen, sobald die Zahlung erfolgt ist. Auf Wunsch können Tickets zur Abholung hinterlegt oder versandt werden. Hinterlegte Tickets sind bis spätestens 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung an der Abendkasse abzuholen. Sollen Tickets versandt werden, ist das Theater berechtigt, eine Kostenpauschale (lt. Preistabelle) zu erheben. Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden.

Der Besucher hat die Tickets bei Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen. Reklamationen sind der ausgebenden Stelle unverzüglich mitzuteilen.

3.2 Reservierungen

Reservierungen von Tickets können schriftlich oder telefonisch an den Theaterkassen vorgenommen werden. Reservierte Tickets sind innerhalb von fünf Tagen zu bezahlen. Andernfalls verfällt die Reservierung. 

Werden Tickets weniger als fünf Tage vor der Veranstaltung reserviert, trifft die Theaterkasse eine gesonderte Absprache mit dem Besucher, wie die Tickets bezahlt und abgeholt werden.

3.3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt

Der Kaufpreis wird grundsätzlich mit der Übergabe des Tickets fällig. Bei der Versendung von Tickets wird der Kaufpreis mit Eingang der Rechnung fällig. Zahlungen können grundsätzlich durch Barzahlung, EC-Cash-Verfahren oder Überweisung erfolgen.

Ab der ersten Mahnung ist das Theater berechtigt, eine Kostenpauschale lt. Preistabelle (Anhang Nr. 1) zu erheben.

Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters.

Sollte im Fall der Zahlung per EC-Cash-Verfahren eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Besucher zur unverzüglichen Rückgabe der Tickets und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten, insbesondere Gebühren Dritter wie z. B. der beteiligten Banken, verpflichtet.

4. Großkunden (Gruppe)

4.1 Allgemeines

Ab einer Bestellung von mindestens 15 Einzeltickets handelt es sich um eine Großkundenbestellung. Ausgenommen hiervon sind Sonderveranstaltungen (Theaterball), in Preisstufe 9 eingruppierte Produktionen, Kindermärchen, Kinderkonzerte, Puppentheater, Foyer-Veranstaltungen (Matineen/Soireen), Kammerkonzerte sowie Theater Extra. Voraussetzung für den Bezug von Großkunden-Tickets ist, dass eine Person als Rechnungsempfänger zeichnet.

4.2 Ermäßigungen

Für Großkunden wird ein Gruppenpreis laut Preistabelle (Anhang Nr. 1) gewährt. Jedes 30. Ticket wird Großkunden als Freiticket abgegeben. Personen, die auch beim Einzelticketbezug ermäßigungsberechtigt sind (Studenten etc. s. Tz. 2.1.2), erhalten ebenfalls ermäßigte Gruppen-Tickets.

Für Schülergruppen wird für alle Vorstellungen ein Gruppenpreis „Schüler“ laut Preistabelle (Anhang Nr. 1) gewährt. Darüber hinaus werden keine Freitickets abgegeben. Weitere Ermäßigungen sind ausgeschlossen.

4.3 Reservierungen

Reservierungen von Großkundentickets können schriftlich oder telefonisch bei dem Besucherservice in Krefeld oder in Mönchengladbach oder an den Theaterkassen vorgenommen werden. Reservierte Tickets werden frühestens vier Wochen vor dem Aufführungstermin per Rechnung versandt. Bis vier Wochen vor dem Aufführungstermin kann der Großkunde die Bestellung ändern oder stornieren. Nach dem Versand ist eine Änderung oder Stornierung nicht mehr möglich. Versandte Tickets werden nicht zurückgenommen. Werden nach Versand der bestellten Tickets weitere, zusätzliche Tickets bestellt, erfolgt der Versand mit gesonderter Rechnung kostenpflichtig lt. Preistabelle (Anhang Nr. 1).

4.4 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt

Der Kaufpreis wird vier Wochen nach Rechnungsdatum fällig. Zahlungen können durch Überweisung, SEPA-Lastschriftmandat oder Barzahlung erfolgen.

Tickets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters.

Sollte im Fall der Zahlung per SEPA-Lastschrift eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Großkunde zur unverzüglichen Rückgabe der Tickets und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten, insbesondere Gebühren Dritter wie z. B. der beteiligten Banken, verpflichtet.

5. Abonnements

5.1 Allgemeines

Mit einem Abonnementvertrag wird die vereinbarte Anzahl von Veranstaltungen in der gewählten Preiskategorie für eine Spielzeit im Voraus erworben. Änderungen der einem Abonnement zugeordneten Veranstaltungstermine, Produktionen sowie der Konzertprogramme bleiben vorbehalten.

5.2. Abonnementvertrag 

Ein Abonnementvertrag kommt mit dem Eingang der eigenhändig unterschriebenen Bestellung beim Theater zustande, es sei denn, das Theater erklärt, dass es einem Vertragsabschluss widerspricht. Die Zusendung des Abonnementausweises gilt als Bestätigung. Abonnenten erhalten einen Abonnementausweis, der zum Eintritt in die Veranstaltungen der jeweiligen Abonnementreihe berechtigt. Der Versand des Abonnementen-Ausweises erfolgt zusammen mit der Rechnung auf Risiko des Kunden.

5.3. Kündigung / Verlängerung des Abonnements

Abonnements gelten für die Spielzeit, für die sie erworben werden. Sie können bis zum 31. Mai einer jeden Spielzeit schriftlich, mit eigenhändiger Unterschrift, gekündigt werden. Nicht gekündigte Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit. Ein Rücktritt vom Abonnement oder eine Änderung während der laufenden Spielzeit ist nicht möglich. Aus wichtigen Gründen kann seitens des Theaters eine Kündigung erfolgen (z. B. Einstellung des Abonnements, Nichtzahlung des Abonnenten).

5.4 Übertragbarkeit des Abonnements

Abonnements sind übertragbar – ermäßigte Abonnements allerdings nur auf aus gleichen Gründen ermäßigungsberechtigte Personen. Wird die Differenz zum Vollpreis gezahlt, kann auch die Übertragung auf nicht ermäßigungsberechtige Personen erfolgen.

5.5 Umtausch

Abonnenten mit Theaterabonnements von 10 Veranstaltungen und Konzertabonnenten können viermal je Spielzeit einen Termin gegen einen anderen tauschen. Theaterabonnenten mit weniger Veranstaltungen können zweimal pro Spielzeit tauschen. Premieren-Abonnenten KR können alle Veranstaltungstermine tauschen. 

Der Umtausch muss der Theaterkasse bis spätestens 12 Uhr des Veranstaltungstages bekannt gegeben werden. Pro Umtausch und je Ticket ist eine Umtauschgebühr lt. Preistabelle zu zahlen.

5.6 Umtauschschein

Bei einem Umtausch wird ein Umtauschschein erstellt. Umtauschscheine können nicht für Sonderveranstaltungen und nicht in Preisstufe 9 eingruppierte Veranstaltungen und nur für eine Veranstaltung der gleichen Preisstufe eingesetzt werden. Barauszahlungen in Höhe des Wertes des Umtauschscheins erfolgen nicht.

5.7 Gültigkeit der Umtauschscheine

Die Umtauschscheine können bis zum 31. Oktober der folgenden Spielzeit (Ausschlusstermin) für Veranstaltungen, mit Ausnahme von Sonderveranstaltungen und in Preisstufe 9 eingruppierte Veranstaltungen auch innerhalb der neuen Spielzeit eingelöst werden. Nach dem 31. Oktober können sie nicht mehr eingelöst werden.

5.8 Abo-Zusatztickets im Rahmen des Abonnements

Inhaber eines Theater- bzw. Konzertabonnements können jeweils 1 Abo-Zusatzticket je Veranstaltung für Aufführungen, die nicht bereits Bestandteil des Abonnements sind, vergünstigt (Anhang Nr. 1) erwerben. Diese Regelung gilt nicht für Studio-, Schnupper- und Kinderkonzert-Abonnements. Die Zusatztickets sind nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie sind nur in Verbindung mit einem aktuellen Abonnementausweis gültig. Beim Einlass ist das Abo-Zusatzticket zusammen mit dem Abonnementausweis vorzulegen.

5.9 Zahlungsbedingungenen

Die Theaterabonnements werden i. d. R. auf Rechnung versandt und sind grundsätzlich bis zum 15. September der laufenden Spielzeit zu zahlen. Eine Barzahlung an den Theaterkassen ist möglich.

Bei Theaterabonnements ab 10 Veranstaltungen und Konzertabonnements besteht die Wahl zwischen der Möglichkeit einer einmaligen Zahlung des Gesamtbetrages oder der Zahlung in 2 Raten. Der Gesamtbetrag wird bis zum 15. September der laufenden Spielzeit gezahlt oder in 2 gleichen Raten jeweils zum 15. September und zum 15. Dezember der laufenden Spielzeit. Die Ratenzahlung ist nur möglich, wenn für dieses Abonnement ein SEPA Lastschriftmandat vorliegt. Alle Zahlungen sind unter Angabe der Bestell- und Kundennummer an die Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH zu leisten. 

Die Bankverbindung lautet:

Kreditinstitut: Sparkasse Krefeld

IBAN: DE08 3205 0000 0000 3101 10

BIC: SPKRDE33

Das Theater behält sich eine anderweitige Verfügung über den Platz bis zur endgültigen Entrichtung des Gesamtbetrages bzw. der jeweiligen Rate vor.

5.10 Adressänderung

Änderungen des Namens, der Anschrift und ggf. der Bankverbindung sind der Theaterkasse schriftlich mitzuteilen. Nur so können auch künftig alle relevanten Informationen rechtzeitig übermittelt werden.

6. Andere „Produkte“

6.1 „6 Richtige“

Mit den „6 Richtigen“ werden 6 Gutscheine einer gewählten Preisstufe und Preiskategorie laut Preistabelle (s. Anhang Nr. 1) im Voraus erworben. Diese sind bis zum 31.10. der jeweils folgenden Spielzeit, in der sie erworben wurden, gültig. Sie können übertragen werden, gelten aber nicht für Sonderveranstaltungen und in Preisstufe 9 eingruppierte Veranstaltungen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Veranstaltung und auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Steht bei Einlösung eines „6 Richtige“-Gutscheines die abonnierte Preiskategorie nicht zur Verfügung, so ist die Wahl einer höheren Preiskategorie gegen Aufzahlung möglich. Fällt die Wahl auf eine niedrigere Preiskategorie, kann eine Verrechnung nicht erfolgen.  Bei der Online-Einlösung der „6 Richtigen“ zum Kauf eines Tickets wird eine Gebühr (lt. Preistabelle Anhang) erhoben.

6.2 “Weihnachts-Box“

Mit einer Weihnachts-Box wird eine bestimmte Anzahl festgelegter Veranstaltungen in einem rollierenden Platzsystem erworben (lt. Preistabelle s. Anhang Nr. 1). Die in der Weihnachtsbox festgelegten Termine können einmal mit einem anderen Termin getauscht werden.

6.3 Theatercard

Die Theatercard ist eine Ermäßigungskarte, die ihren Inhaber zum beliebig häufigen Erwerb von Tickets mit einer Ermäßigung von maximal 30% auf den Normalpreis (lt. Preistabelle Anhang Nr. 1) berechtigt. Die Ermäßigung kann das Mindestentgelt (lt. Preistabelle Anhang Nr. 1) nicht unterschreiten. Bei der Online-Einlösung der Theatercard zum Kauf eines Tickets wird eine Gebühr (lt. Preistabelle Anhang) erhoben. Sie gilt auch für Sinfonie- und Chorkonzerte. Für Sonderveranstaltungen wie z.B. Theaterball und in Preisstufe 9 eingruppierte Veranstaltungen, Matineen oder Extras kommt die Ermäßigung der Theatercard nicht zum Tragen.

Der Theatercard-Inhaber kann einen Jugendlichen unter 18 Jahren im Rahmen der Verfügbarkeit von Tickets kostenlos in eine Veranstaltung der Preisstufe 1 auf den Großen Bühnen mitnehmen. Die Theatercard gilt für ein Jahr nach Ausstellung und ist nicht übertragbar. Sie ist zusammen mit dem dazugehörigen, ermäßigten Ticket beim Einlass vorzuweisen.

6.4 Programmhefte

Zur Premiere jeder Neuproduktion, Übertragung oder Wiederaufnahme erscheint ein Programmheft. Ab dem Tag der Premiere sind Programmhefte zum Preis lt. Preistabelle (s. Anhang 1) an den Programmverkaufsständen und den Theaterkassen erhältlich.

6.5 Wertgutscheine

Wertgutscheine sind über jeden vom Kunden gewünschten Euro-Betrag (Mindestbetrag zehn Euro) an den Theaterkassen und über Onlineportale erhältlich. Wertgutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen. Verbleiben bei der Einlösung des Wertgutscheines Restbeträge, werden diese Restbeträge in Form eines neuen Gutscheins ausgestellt. Verloren gegangene Gutscheine können nicht ersetzt werden. Wertgutscheine und über Restbeträge ausgestellte Gutscheine werden nicht ausgezahlt. Die Gültigkeit der Wertgutscheine beträgt vier Jahre.

6.6 Theaterspatzen und –spätzchen (Kinderchor)

Für Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren besteht die Möglichkeit der Aufnahme in den Kinderchor, genannt Theaterspatzen bzw. Theaterspätzchen. Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Anmeldung und gilt für die Dauer einer Spielzeit. Hierfür ist ein Mitgliedsbeitrag laut Preistabelle (s. Anhang Nr. 1) zu entrichten. Die Mitglieder erhalten hierüber einen entsprechenden Ausweis.

6.7 Mitgliedschaft im Jugendclub

Für Jugendliche im Alter zwischen 15 und 27 Jahren wurde ein Jugendclub eingerichtet. Den jungen Leuten eröffnet der Jugendclub kreativen Freiraum um den Kontakt zum Theater zu verstärken, sich auszuprobieren und erste Bühnenerfahrungen zu sammeln. Unter fachlich qualifizierter Anleitung wird ein Schauspiel, Tanztheaterstück oder Musical selbst erarbeitet, das dann auf einer Theaterbühne aufgeführt wird. Die Aufnahme im Jugendclub erfolgt durch schriftliche Anmeldung und gilt für die Dauer einer Spielzeit. Der Mitgliedsbeitrag ist der Preistabelle (s. Anhang Nr. 1 – Jugendcard) zu entnehmen. Die Mitglieder erhalten hierüber einen entsprechenden Ausweis und können mit diesem Ticket zum Gruppenpreis für Jugendliche lt. Preistabelle (s. Anhang Nr. 1) erhalten.

6.8 Merchandisingartikel

An den Theaterkassen und an den Programmverkaufsständen können zu einzelnen Veranstaltungen ergänzende Fanartikel oder begleitendes Material zu den ausgezeichneten Preisen erworben werden.

6.9 Catering

Bei besonders gekennzeichneten Veranstaltungen wird die künstlerische Darbietung von einem Catering oder ähnlichem lt. Preistabelle (s. Anhang Nr. 1) begleitet. Hierzu gehören z. B. die Theaterbälle und einige Foyer-Veranstaltungen. Das Cateringangebot erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Caterers und ist nicht Bestandteil der (umsatzsteuerbefreiten) Theaterleistung. Daher kann das Cateringangebot nur mit gesonderten Tickets im Zusammenhang mit der entsprechenden Veranstaltung erworben werden.

6.10 Parken

Für die Besucher der Spielstätten in Krefeld, Theaterplatz 3 und Mönchengladbach, Odenkirchener Str. 78 stehen kostenlose Parkmöglichkeiten ab 1 Stunde vor und 1 Stunde nach Veranstaltung zur Verfügung. In Krefeld im Seidenweber-Parkhaus und in Mönchengladbach im Parkhaus Langengasse 12. Das bei der Einfahrt ausgegebene Parkticket ist hierzu an den Garderoben bzw. am Infostand gegen ein geeignetes Ausfahrtticket einzutauschen.

7. Garderobe

7.1 Allgemeines zur Garderobe

Jacken, Mäntel und ähnliche Garderobenstücke sowie Rucksäcke, größere Taschen und Schirme dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden, sondern sind an der Garderobe abzugeben. Grundsätzlich ist die Aufbewahrung der Garderobe kostenlos. Bei Sinfoniekonzerten in der Kaiser-Friedrich-Halle in Mönchengladbach ist an den Konzertsaalbetreiber eine Garderobengebühr separat zu entrichten. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung einer Berechtigung zurückgegeben.

7.2 Haftung

Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das Theater mit Ausnahme bei Sinfoniekonzerten in der Kaiser-Friedrich-Halle in Mönchengladbach die Haftung für eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht bis zu einer Haftungsgrenze von 1.500,00 EUR pro Person. Die Haftung ist beschränkt auf den Zeitwert des Garderobenstückes. Von der Haftung ausgenommen sind Wertsachen aller Art.

Bei Sinfoniekonzerten in der Kaiser-Friedrich-Halle in Mönchengladbach übernimmt der Konzertsaalbetreiber die Haftung.

8. Taxiservice in MG

Vor Beginn der Veranstaltung können im Theaterfoyer Mönchengladbach am „Citycar e. V.“- Stand Fahrscheine für die Rückfahrt erworben werden. Dieser direkt von Citycar e. V. Mönchengladbach angebotene Service (zum Einheitspreis) gilt für Fahrtstrecken innerhalb des Stadtgebietes von Mönchengladbach bis vor die Haustür. Nach Ende der Veranstaltung stehen am Haupteingang dafür entsprechende Wagen bereit. Der Beförderungspreis ist direkt mit Citycar e. V. Mönchengladbach abzurechnen. 

9. Fundsachen

Fundsachen nimmt das Hauspersonal entgegen. Für die Aufbewahrung wird keine Haftung übernommen.

10. Gastronomie

In den Theater- und Konzerthäusern in Krefeld und in Mönchengladbach ist in den gekennzeichneten Räumlichkeiten eine Gastronomie etabliert. In den Pausen, vor und nach den Veranstaltungen ist es möglich, Getränke oder einen angebotenen Imbiss zu erhalten. Das Gastronomieangebot ist nicht Bestandteil der (umsatzsteuerbefreiten) Theaterleistung, sondern erfolgt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Gastronomen.

11. Speicherung von Daten / Datenschutzbestimmungen

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der vertraglichen Beziehung gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte. Besucher haben jederzeit die Möglichkeit, der Datenspeicherung zu widersprechen, sofern dies nach dem jeweils gültigen Recht zulässig ist. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Die Speicherung und Nutzung von Daten erfolgt im Rahmen der Datenschutzbestimmungen lt. Anhang Nr. 2.

12. Rollstuhlplätze

Das Theater verfügt über eine begrenzte Anzahl von Rollstuhlplätzen. Der Besuch der Veranstaltung im Rollstuhl kann im Rahmen der Möglichkeiten nur dann sichergestellt werden, wenn der Bedarf eines Rollstuhlplatzes bei der Reservierung bzw. beim Kauf des Tickets an der Theaterkasse angemeldet wird. 

13. Bild- und Tonaufzeichnungen

Bild- und Tonaufzeichnungen während der Veranstaltung sind nicht gestattet. Dies gilt auch für private Aufzeichnungen mit dem Mobiltelefon und/oder iPad o. ä. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen.

14. Hausrecht

Die Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist daher berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen.

Mobilfunkgeräte, sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mit in die Zuschauerräume genommen werden. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt. Das Rauchen ist in allen Räumen verboten. Das Anbieten und Verkaufen von Tickets in den Räumlichkeiten des Theaters durch Besucher / Besucherinnen oder andere Dritte ist nicht gestattet. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher / Besucherinnen den Anweisungen des Theaterpersonals Folge zu leisten und das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. 

15. Haftung

Grundsätzlich haften das Theater sowie seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

16. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld.

17. Anwendung der Regelungen / Inkrafttreten

Diese Regelungen finden ab 01. Januar 2025 Anwendung. Im Internet finden Sie die Informationen unter www.theater-kr-mg.de; sie liegen ferner in den Verkaufsstellen aus.

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